Herzschlag e.V.

Immer einen Herzschlag voraus

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Herzschlag e. V.

Präambel
Im folgenden Text wird zur Vereinfachung überwiegend die männliche Form verwendet. Die jeweiligen Begriffe gelten jedoch für jede Form.

§1 Geltungsbereich
1. Diese AGBs gelten für alle durch den Herzschlag e.V. durchgeführten Veranstaltungen, Absicherungen, Schulungen und Kurse.
1.1. Bei anders gekennzeichneten Absätzen, sind nur die extra aufgeführten Bereiche betroffen.

§ 2 Vertragspartner
1. Der Vertrag kommt zustande mit dem Herzschlag e.V. vertreten durch den Vorstand.
2. Unsere Vertragspartner sind die jeweiligen Personen, Institutionen oder Organisationen, die, die jeweilige Dienstleistung bei uns beantragen/buchen oder die entsprechenden Teilnehmer anmelden.
2.1. Die Vertragspartner haben ihre entsendeten Teilnehmer/Mitarbeiter über wichtige Bestandteile dieser AGBs, wie beispielweise mögliche Ausschlussmöglichkeiten, zu informieren.

§ 3a Anmeldung für Veranstaltungen, Schulungen und Kurse
1. Anmeldungen zu unseren Veranstaltungen, Schulungen und Kursen sind entweder online oder per Mail, mit den für Sie vorbereiteten Anmeldeformularen möglich.
1.1. Eine Anmeldung per Telefon ist nur in einzelnen Ausnahmefällen möglich.
2. Ihre Anmeldung ist verbindlich und wird Ihnen binnen spätestens 3 Werktagen durch eine Anmeldebestätigung bestätigt.
2.1. Die Anmeldebestätigung erhalten Sie an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
3. Für einen individuell nach Ihren Bedürfnissen ausgerichteten Kurs erstellen wir Ihnen jederzeit gerne einen kostenlosen, unverbindlichen Kostenvoranschlag. Wenden Sie sich hierzu mit Ihren Vorstellungen und Wünschen bitte telefonisch oder via Mail an uns.

§3b Buchung einer Veranstaltungsabsicherung
1. Zur Buchung einer Veranstaltungsabsicherung erstellen wir Ihnen gerne zunächst einen unverbindlichen, kostenfreien Voranschlag. Diesen können Sie via Mail oder telefonisch bei uns anfordern.
1.1. Verbindliche Buchungen einer von uns angebotenen Veranstaltungsabsicherung sind nur schriftlich oder via Mail möglich.
1.2. Telefonische Buchungen und Angebotsbestätigungen sind nicht möglich.
2. Veranstaltungsabsicherungen müssen mittels Gefahrenanalyse bewertet und personell geplant werden. Falls behördliche Auflagen erteilt wurden, lassen Sie uns diese unbedingt zukommen.
2.1. Sollten sie eine behördliche, oder andere Auflagen nicht mitgeteilt haben, haftet der Herzschlag e.V. für keinerlei daraus entstandenen Schaden.
2.2. Wir halten uns vor, bei in §3b Abs.2.1. aufgezeichneten Versäumnissen unsererseits Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
3. Weitere mit uns, in denselben oder ähnlichen Bereichen, eingesetzte Kräfte und Organisationen, sind uns, inklusive entsprechenden Ansprechpartnern sowie deren Kontaktdaten, mitzuteilen.
3.1. §3b Abs. 2.1. sowie §3b Abs. 2.2. dieser Geschäftsbedingungen gelten hier entsprechend.

§ 4 Bezahlung und Rechnungslegung
1. Die entsprechenden Preise für unsere Dienstleistungen sind entweder vorab unter Angabe der Art der Dienstleistung, des entsprechenden Zeitraumes, des Veranstalter-/Teilnehmernamens und der Veranstaltungs-/Kostenvoranschlagsnummer zu überweisen oder am ersten Veranstaltungstag bar in Euro zu entrichten.
1.1. Bar entrichtete Kursgebühren werden am Veranstaltungstag vor Ort durch den Leiter der Dienstleistung nach Aufforderung quittiert.
1.2. Ein nachträgliches Ausstellen von Quittungen ist nicht möglich.
2. Sollte eine Rechnungsstellung nach Durchführen der Tätigkeit vereinbart worden sein, so wird ein Zahlungsziel innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung vereinbart.
2.1. Ausgestellte Rechnungen können NICHT widerrufen werden und sind in jedem Fall fällig.

§ 5 Kostenübernahme bei der betrieblichen Erste Hilfe Aus- und Fortbildung
1. Eine Kostenübernahme der Seminargebühren durch einen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen) für die betriebliche Ersthelfer Aus- und Fortbildung ist möglich, beachten Sie die detaillierten Hinweise im Abrechnungsformular, welches Sie mit der Terminbestätigung erhalten.
1.1. Das Abrechnungsformular ist am Seminartag im Original und vollständig ausgefüllt dem Dozenten zu geben.
2. Ein nachträgliches Zusenden der benötigten Unterlagen an uns ist nur innerhalb von 7 Tagen mit einer am Veranstaltungstag zu entrichtenden Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro möglich.
2.1. Das Seminar-Zertifikat wird dann nach Erhalt der vollständigen Unterlagen per Post zugestellt.
2.1.1. Der Herzschlag e.V. übernimmt für den Postweg keine Gewähr.
2.2. Eine Bearbeitungsdauer von ca. 3 bis 4 Wochen nach Erhalt Ihrer Unterlagen ist möglich.
2.3. Erhalten wir die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig innerhalb der vereinbarten 7 Tage, so verpflichtet der Teilnehmer bzw. das entsendende Unternehmen sich zur Zahlung der kompletten Kursgebühren zzgl. einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro je Teilnehmer.
2.3.1. Es gilt: Wer den Kurs bei uns gebucht/angemeldet hat, übernimmt die alleinige Haftung für alle durch ihn getätigten Buchungen/Meldungen.
3. Sollte eine Abrechnung mit den Unfallversicherungsträgern nicht möglich sein (z.B. durch fehlerhafte Angaben auf dem Abrechnungsformular, fehlende Kostenübernahmebestätigung oder keine bestehende Mitgliedschaft bei dem angegebenen Unfallversicherungsträger), so trägt der Teilnehmer bzw. das entsendende Unternehmen die Kursgebühren zzgl. 10,00 Euro Verwaltungsaufwand je Teilnehmer.
3.1. Es wird ein Zahlungsziel innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung vereinbart. Ausgestellte Rechnungen können NICHT widerrufen werden und sind in jedem Fall fällig.
4. Der Teilnehmer ist in der Nachweispflicht der Zustellung der durch uns geforderten Unterlagen.

§6 Ausschluss von Teilnehmern
1. Der Herzschlag e.V. behält sich das Recht vor, Teilnehmer von Kursen/Schulungen/Veranstaltungen auszuschließen, wenn sie durch ihr Verhalten den Ablauf der Veranstaltung in Frage stellen, stören oder in sonstiger Art und Weise den Grundsätzen des Herzschlag e.V. zuwiderhandeln.
1.1. Die Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmers werden hiervon nicht berührt.
1.2. Bei minderjährigen Teilnehmern sind die jeweiligen Erziehungsberechtigten verpflichtet, sobald sie informiert wurden, ihre betroffenen Kinder unverzüglich vom Veranstaltungsort abzuholen.
1.3. Eine vorhergehende mündliche Ermahnung durch den Ausbilder/Dozenten wird angestrebt, ist jedoch für einen sofortigen Ausschluss nicht erforderlich.

§ 7a Rücktrittsbelehrung für Veranstaltungen, Kurse und Schulungen
1. Ihre Kursanmeldung ist nicht personenbezogen.
1.1. Sie können mit einer Frist von 7 Tagen im Voraus einen Ersatz-Teilnehmer benennen.
1.1.1. Hierzu ist eine Information via Mail oder per einfachem Brief an uns notwendig.
2. Bei ungenutzten, verbindlich angemeldeten Kursplätzen wird die gesamte Kursgebühr fällig.
3. Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten, dies ist jedoch nur via Mail oder schriftlich per Brief möglich. Bitte beachten Sie, dass wir hierfür jedoch folgende Stornogebühren erheben:
• Stornierungen bis 21 Tage vor Kursbeginn: kostenfrei
• Stornierungen bis 7 Tage vor Kursbeginn: 50% der jeweiligen Kursgebühren
• Stornierungen innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn: 75% der Kursgebühren
• Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Kursbeginn: 100% der Kursgebühren
4. Eine terminliche Verschiebung durch den Kunden ist auf Rücksprache im Einzelfall möglich. Sollte der Kurs jedoch mehr als zweimal verschoben werden, ist dies als Storno anzusehen und der Kunde hat 50% der ursprünglich vereinbarten Kursgebühren zu tragen.
5. Der Teilnehmer bzw. das entsendende Unternehmen, ist in der Nachweispflicht der Zustellung der durch uns geforderten Unterlagen.

§7b Rücktrittsbelehrung für Veranstaltungsabsicherungen
1. Die Buchung einer Veranstaltungsabsicherung ist zunächst verbindlich.
2. Sie können im Einzelfall vom Vertrag zurücktreten, dies ist jedoch nur via Mail oder schriftlich per Brief möglich. Bitte beachten Sie, dass wir hierfür jedoch folgende Stornogebühren erheben:
• Stornierungen bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
• Stornierungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der jeweils vereinbarten Gebühren
• Stornierungen innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 75% der vereinbarten Gebühren
• Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100% der vereinbarten Gebühren

§ 8 Rücktritt durch uns
1. Der Herzschlag e.V. behält sich den Vertragsrücktritt, aus Gründen die er nicht zu vertreten hat, vor (wie z.B. Nichterreichen der kurstypabhängigen Mindest-Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten oder von Dritten, plötzlich erhöhte Auflagen, höhere Gewalt [wie z.B. Akutwetterlagen, akute Infektionswellen], u.w.).
2. Bei einer Absage wird versucht, den Auftraggeber, sofern er hiermit einverstanden ist, auf einen anderen Termin umzubuchen. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits gezahlten Gebühren.
2.1. Hiervon ausgenommen sind schon angefallene Ausgaben wie bspw. entstandene Kosten für die Gefahrenanalyse oder angefallene Fahrtkosten zu Ortsbesichtigungsterminen.
2.2. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen
2.2.1. Hiervon ausgenommen sind Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns von Mitgliedern, Funktionsträgern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Herzschlag e.V.

§ 9 Haftung
1. Der Herzschlag e.V. haftet nicht für vertragliche Pflichtverletzungen.
2. Der Herzschlag e.V. haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungs-/Veranstaltungsräume eingebrachten Gegenständen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen.
3. Bei vom Herzschlag e.V. zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet dieser nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Mitglieder und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung aus Ansprüchen wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Diese Regelung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
4.1. Bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit hat der Auftraggeber/Teilnehmer nachzuweisen, dass dieser Schaden unmittelbare Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter des Herzschlag e.V. war.
4.1.1. Insbesondere gilt dies, bei in Kursen entstandenen Schäden, denen eine Aufklärung/Übungseinweisung durch den entsprechenden Ausbilder/Dozenten vorausging.
4.1.1.1. Der Herzschlag e.V. geht stets davon aus, dass die beauftragten Ausbilder/Dozenten eine vollständige Aufklärung/Übungseinweisung durchführen. Bei gegenteiligen Fällen ist der Auftraggeber/Teilnehmer in der Nachweispflicht, dass diese unterblieb.

§ 10 Datenschutz
1. Die dem Herzschlag e.V. übermittelten und während der jeweiligen Angebote, Kurse, Seminare, Veranstaltungen und Absicherungen erhobenen Daten, insbesondere personenbezogene Daten, werden EDV-technisch und teils in Papierform verarbeitet und gespeichert. Diesem stimmt der Auftraggeber/Kunde uneingeschränkt zu.
2. Die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen sowie unsere Datenschutzbestimmung in jeweils gültiger Form werden hiervon nicht berührt.
3. Der Herzschlag e.V. behält sich sämtliche Rechte an über und von uns getätigten Aufnahmen, egal in welcher Form (z.B. Foto-, Film-, Tonaufnahmen), vor.
3.1. Eine Veröffentlichung von diesen Aufnahmen ist nur nach vorhergehender Absprache und schriftlicher Einigung mit den abgebildeten Personen und einem Vertretungsberechtigten des Herzschlag e.V. möglich.
3.1.1. Bei vorsätzlichem und auch fahrlässigen Verstoß gegen diese Regelung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000€ je Aufnahme, zuzüglich den gegebenenfalls anfallenden Kosten zur Löschung dieser Aufnahmen und allen weiteren anfallenden Kosten (wie bspw. Anwaltskosten), an uns zu entrichten.

§11 Beauftragung von Dritten
1. Der Herzschlag e.V. behält sich vor Dritte mit Erfüllung von Teilen oder dem gesamten Vertrag zu beauftragen, oder sich diese zur Erfüllung des Vertragszieles hinzuzuziehen.
1.1. Dem Kunden/Auftraggeber/Teilnehmer entstehen daraus keine weiteren Kosten.
1.2. Dies soll nur im Einzelfall stattfinden. Solche Fälle treten beispielsweise auf, wenn weitere Helfer, Materialien, Fahrzeuge oder Räumlichkeiten benötigt werden oder Kurse/Schulungen an Partner des Herzschlag e.V. vermittelt werden.
1.3. Der Herzschlag e.V. schließt jede Haftung, für von Dritten verursachten Schaden, aus.
1.3.1. §9 dieser Geschäftsbedingungen bleibt hiervon unberührt.

§ 12 Sonstiges
1. Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch.
2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber/Kunden und dem Herzschlag e.V., insbesondere Individualabsprachen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
3. Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv dem Teilnehmer eines Seminares/Kurses zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich Herzschlag e.V. gemeinsam mit den entsprechenden Urhebern vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch nicht auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung vom Herzschlag e.V. in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
4. Bei Verlust von Teilnahmebescheinigungen kann dem Teilnehmer gegen eine Gebühr von 5,00€ je Bescheinigung eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Aufgrund der sinnvollen und teils verpflichtenden Auffrischung nach zwei Jahren werden grundsätzlich jedoch keine Ersatzbescheinigungen ausgestellt, wenn die entsprechende Veranstaltung mehr als zwei Jahre zurückliegt.
5. Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort.
6. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Frankfurt (Oder). Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich.
7. Sämtliche Vereinbarungen und Ansprüche erlöschen nach Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und der Herzschlag e.V. verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.

Stand 01.05.2020